GAV über die Vorzeitige Pensionierung der Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe und Plattenlegergewerbe des Kantons Wallis (RETABAT)

Vertragsdaten
Gesamtarbeitsvertrag: ab 01.01.2011 bis 31.12.2013
Allgemeinverbindlicherklärung: ab 01.07.2011 bis 31.08.2016
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Örtlicher Geltungsbereich
5352
Gilt für das ganze Gebiet des Kantons Wallis.

Artikel 2
Betrieblicher Geltungsbereich
5352
Gilt für alle Walliser Betriebe bzw. Betriebsstellen, Subunternehmer sowie im weiteren Sinne für alle Betriebe, die im Wallis Arbeiten ausführen und in nachstehend erwähnten Bereichen tätig sind:
Hochbau; Tiefbau; Plattenlegergewerbe; Untertagbau; Strassenbau (inkl. Walz- und Gussasphaltarbeiten); Aushub; Abbruch; Deponien und Recycling; Steinbruch; Pflasterung; Fassadenbau; Fassadenisolation; Gerüstbau; Steinhauergewerbe; Betonarbeiten, Betoninjektion und Betonsanierung; Fräs- und Bohrarbeiten; Asphaltierungen; Unterlagsbödenerstellungen; Abdichtung und Isolation an Gebäudehüllen im weiteren Sinne des Wortes und sinnverwandte Arbeiten im Tiefbau und Untertagbau; Lagerung von Baustoffen; Bau und Unterhalt von Schienenwegen; Sand- und Kiesgewinnung; Handel mit diesen Materialien sowie deren Transporte.

Artikel 2
Persönlicher Geltungsbereich
5352
Gilt für alle Arbeitnehmer, die in einem in Art. 2 aufgeführten Betrieb und/oder auf Baustellen arbeiten, die auf Walliser Kantonsgebiet liegen, ungeachtet der Art ihrer Entlöhnung und der Dauer ihrer Anstellung insbesondere:
Poliere und Werkmeister; Vorarbeiter; Berufsleute wie Maurer, Strassenbauer, Pflästerer, Plattenleger, Gerüstbauer; Bauarbeiter oder Arbeiter von Plattenlegerunternehmungen (mit oder ohne Fachkenntnisse); Spezialisten wie Maschinisten, Chauffeure, Magaziner, Isoleure und Hilfskräfte, sofern sie auch dem Geltungsbereich des LMV unterstehen.

Artikel 3
Allgemeinverbindlich erklärter örtlicher Geltungsbereich
5352
Die Allgemeinverbindlichkeit gilt für das ganze Gebiet des Kantons Wallis.

Artikel 2: Allgemeinverbindlicherklärung
Allgemeinverbindlich erklärter betrieblicher Geltungsbereich
5352
Der Gesamtarbeitsvertrag gilt für alle Betriebe bzw. Betriebsteile, die ihren Sitz oder einen dauerhaften Betrieb im Kanton Wallis haben und in nachstehend erwähnten Bereichen tätig sind : Hochbau, Tiefbau, Plattenlegergewerbe, Untertagbau, Strassenbau (inkl. Walz- und Gussasphaltarbeiten), Aushubarbeiten, Abbruch, Deponien und Recycling, Steinbruch, Pflasterung, Fassadenbau, Fassandenisolation, Gerüstbau, Steinhauergewerbe, Betonarbeiten, Betoninjektion und Betonsanierung, Fräs- und Bohrarbeiten, Asphaltierungen, Unterlagsbödenerstellungen, Abdichtung und Isolation an Gebäudehüllen im weitesten Sinne des Wortes und ähnliche Arbeiten im Tiefbau und Untertagbau, Lagerung von Baustoffen, Bau und Unterhalt von Geleisen, Sand- und Kiesgewinnung, Handel mit diesen Materialien sowie deren Transport von und zu den Baustellen.

Artikel 3: Allgemeinverbindlicherklärung
Allgemeinverbindlich erklärter persönlicher Geltungsbereich
5352
Dem vorliegenden GAV RETABAT sind alle Arbeitnehmer unterstellt, die auf Baustellen, die auf Walliser Kantonsgebiet liegen und in Werkstätten von Unternehmen im Bauhaupt- und Plattenlegergewerbe im Sinne von Art. 2 arbeiten, ungeachtet der Art ihrer Entlöhnung und der Dauer ihrer Anstellung insbesondere : Werkmeister und Werkstattchefs, Vorarbeiter, Berufsleute wie Maurer, Strassenbauer, Pflästerer, Plattenleger, Gerüstbauer, Bauarbeiter oder Arbeiter von Plattenlegerunternehmen (mit oder ohne Fachkenntnisse), Spezialisten wie Maschinisten, Chauffeure, Magaziner, Isoleure und Hilfskräfte, sofern sie auch dem Geltungsbereich des LMV unterstehen.

Artikel 3: Allgemeinverbindlicherklärung
Automatische Vertragsverlängerung / Verlängerungsklausel
5352
Wird der Vertrag nicht innerhalb der vorgesehenen Frist (erstmals vor dem 30. Juni 2016 für den 31. Dezember 2016) gekündigt, wird dieser stillschweigend um jeweils drei Jahre verlängert.

Artikel 19
Kontakt paritätische Organe
5352
Unia Oberwallis:
German Eyer
027 948 12 83
german.eyer@unia.ch
Kontakt Arbeitnehmervertretung
5352
Unia Oberwallis:
German Eyer
027 948 12 83
german.eyer@unia.ch
Kontakt Arbeitgebervertretung
5352
Unia Oberwallis:
German Eyer
027 948 12 83
german.eyer@unia.ch
Vollzugsbeiträge / Weiterbildungsbeiträge
5352
Die Beiträge werden vom Arbeitgeber auf dem AHV-pflichtigen Lohn, begrenzt auf den durch das UVG vorgesehenen Höchstbetrag, erhoben. Der Beitragssatz beläuft sich auf 5.3% des massgebenden Lohnes. Der Anteil der Arbeitnehmer beträgt 1.3%.

Artikel 14 und 15
Arbeitnehmervertretung
5352
Gewerkschaft Unia
Gewerkschaft Syna
Interprofessionellen christlichen Gewerkschaften des Wallis (ICG)
Arbeitgebervertretung
5352
Walliser Baumeisterverband (WBV)
Verband Walliser Plattenlegerunternehmungen (VWPU)
Aufgaben paritätische Organe
5352


Artikel 17
Folge bei Vertragsverletzung
5352
vgl. Artikel 16c
Schlichtungsverfahren
5352


Artikel 16
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