Vertragsdaten
Gesamtarbeitsvertrag:
ab 01.01.2009
bis 31.12.2010
Örtlicher Geltungsbereich
Gilt für die ganze Schweiz
Artikel 1.1
Artikel 1.1
Betrieblicher Geltungsbereich
Gilt für die dem vertragsschliessenden Arbeitgeberverband angeschlossenen Sägereien, Holzleimbauer, Imprägnieranstalten, Furnierwerke, Massivholzplatten-, Kisten-, Paletten-, Harassen-, Zaun- und Holzwollefabriken
Artikel 1.2
Artikel 1.2
Persönlicher Geltungsbereich
Gilt für die den vertragsschliessenden Arbeitnehmerverbänden angehörenden gelernten, angelernten und ungelernten Arbeitnehmer. Ausgenommen sind das kaufmännische Personal, Arbeitnehmende in leitenden Funktionen wie Betriebsleiter, Werk- und Platzmeister sowie Lehrlinge.
Artikel 1.3
Artikel 1.3