Vertragsdaten
Gesamtarbeitsvertrag:
ab 01.01.2010
bis 31.12.2010
Örtlicher Geltungsbereich
Gilt für die Mitglieder der Sektion Aargau des AGVS.
Artikel 3
Artikel 3
Betrieblicher Geltungsbereich
Gilt fur alle Mitglieder der Sekiion Aargau des AGVS, ausgenommen sind Betriebe und Betriebsabteilungen, die einem andern von der im Art. 8 erwähnten Paritätischen Berufskommission (PBK) anerkannten GAV unterstellt sind.
Artikel 3
Artikel 3
Persönlicher Geltungsbereich
Gilt fur alle Arbeitnehmer, ausgenommen sind Familienangehörige des Betriebsinhabers und Lehrlinge im Sinne des Bundesgesetzes über die berufliche Ausbildung.
Artikel 3
Artikel 3