GAV für die Schweizerische Ziegelindustrie
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Vertragsdaten
Gesamtarbeitsvertrag:
ab 01.01.2022
bis 31.12.2022
Allgemeinverbindlicherklärung: ab 01.03.2022 bis 31.03.2023
Allgemeinverbindlicherklärung: ab 01.03.2022 bis 31.03.2023
Letzte Änderungen
Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung (in unveränderter Form) per 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Neu im Kanton Genf: Gesetzlicher Mindestlohn ab 1. Januar 2023: CHF 24.– /Stunde, resp. CHF 22.15 als Basisstundenlohn, wenn ein Anspruch auf einen 13. Monatslohn besteht. Der Mindestlohnrechner ist ab sofort mit den Feiertagen 2023 ergänzt. (14.12.2022) / Änderung der Allgemeinverbindlicherklärung per 1. März 2022: Erhöhung der Mindestlöhne und generelle monatliche Lohnerhöhung von CHF 50.– gewährt Füllen Sie bitte zuerst alle Eingabefelder aus



Branche
Beruf
Anstellung
Für diesen Vertrag wurden keine üblichen Löhne erfasst.
Kontakt paritätische Organe
Paritätische Berufskommission der Schweizerischen Ziegelindustrie (PBK)
AGEMA Beratung GmbHIm Bruppach 15
Postfach
Erlenbach
+41 44 991 11 51
info@pbkziegel.ch
Kontakt Arbeitnehmervertretung
Für diesen Vertrag wurden keine Zuschläge erfasst.