GAV für die Zahntechnischen Laboratorien der Schweiz

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Vertragsdaten
Gesamtarbeitsvertrag: ab 01.01.2025
Allgemeinverbindlicherklärung: ab 01.01.2025 bis 31.12.2027
Letzte Änderungen
Änderung der Allgemeinverbindlicherklärung per 1. Januar 2025: Erhöhung der Mindestlöhne und Anspruch auf 5 Wochen bezahlte Ferien. Der Mindestlohnrechner ist ab sofort mit den gesetzlichen Mindestlöhnen im Kanton Genf, Neuenburg und Tessin aktualisiert worden. Neu im Kanton Genf: Ab dem 1. Januar 2025 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von CHF 24.48 pro Stunde, respektive CHF 22.60 als Basisstundenlohn, wenn ein Anspruch auf einen 13. Monatslohn besteht. Neu im Kanton Neuenburg: Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn CHF 21.31 pro Stunde, respektive CHF 19.67 als Basisstundenlohn, wenn ein Anspruch auf einen 13. Monatslohn besteht. Im Kanton Tessin: Seit 1. Dezember 2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn CHF 20.01 /Stunde, resp. CHF 18.47 als Basisstundenlohn, wenn ein Anspruch auf einen 13. Monatslohn besteht.
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Archivierte Versionen
Edition Publiziert auf gavservice.ch am: Gültigkeit
7.13301 16.12.2024 01.01.2025
Edition Publiziert auf gavservice.ch am: Gültigkeit
6.13194 27.11.2024 01.12.2024
Edition Publiziert auf gavservice.ch am: Gültigkeit
5.12630 23.11.2023 23.11.2023
5.12558 23.11.2023 23.11.2023
5.12054 23.12.2022 23.12.2022
5.11565 17.12.2021 01.01.2022
Edition Publiziert auf gavservice.ch am: Gültigkeit
4.11418 06.10.2021 06.10.2021
4.11331 23.06.2021 23.06.2021
4.11094 01.01.2019 01.01.2019
Für diesen Vertrag wurden keine Zuschläge erfasst.