Merken
Vertragsdaten
Allgemeinverbindlicherklärung: ab 01.05.2021 bis 30.04.2025
Letzte Änderungen
Neuer NAV mit zwingenden Mindestlöhnen ab 1. Mai 2021Kurzinfo Geltungsbereich
Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen (Kanton Wallis)
Allgemeinverbindlich erklärter örtlicher Geltungsbereich
Gilt für das ganze Gebiet des Kantons Wallis.
Artikel 1.1
Allgemeinverbindlich erklärter betrieblicher Geltungsbereich
Artikel 1.2
Allgemeinverbindlich erklärter persönlicher Geltungsbereich
Er regelt die Arbeitsverhältnisse zwischen
... anderseits Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer die eine Tätigkeit ausüben, welche bezweckt, eine technische Anlage zu montieren, zu demontieren, zu waren, zu regeln oder deren Funktionieren wiederherzustellen.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, fallen nicht in den Geltungsbereich des vorliegenden Normalarbeitsvertrags.
Dieser Normalarbeitsvertrag gilt direkt für die Arbeitverhältnisse, die er regelt. Von diesem Normalarbeitsvertrag darf nicht zu Ungunsten der Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer abgewichen werden.
Artikel 1.2–1.3 und 3
Löhne / Mindestlöhne
Kategorien | Stundenlohn | Monatslohn |
---|---|---|
unqualifizierter Arbeitnehmer | CHF 25.90 | CHF 4'714.-- |
qualifizierter Arbeitnehmer | CHF 27.60 | CHF 5'023.-- |
Was den Monatslohn betrifft, berechnet sich der Mindestlohn auf der Grundlage von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 42 Stunden.
Artikel 2
Ähnliche Verträge
GAV für den Autogewerbeverband der Schweiz Sektion SolothurnNormalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer des Sektors der industriellen Wartung und Reinigung VS
GAV über die vorzeitige Pensionierung der Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe und Plattenlegergewerbe des Kantons Wallis (RETABAT)
GAV für das Autogewerbe der Kantone Luzern, Nidwalden und Obwalden
GAV für das Autogewerbe des Kantons Bern
GAV für das Autogewerbe des Kantons Aargau
GAV für das Autogewerbe im Kanton Zürich
GAV für das Autogewerbe des Kantons Zug
GAV für das Autogewerbe von Basel-Stadt und Baselland
GAV der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (MEM)
GAV für das Autogewerbe des Kantons Wallis
GAV für das Autogewerbe Ostschweiz der Kantone St. Gallen, beider Appenzell und Thurgau