Die Datenbank der Gesamtarbeitsverträge (GAV)


Hier greifen Sie kostenlos auf fast alle Gesamtarbeitsverträge (GAV) der Schweiz zu. Ein GAV ist für Arbeitnehmende in der Schweiz die beste Garantie für gute Arbeitsbedingungen. Angestellte haben damit ein Instrument in der Hand, mit dem sie sich zusammen mit ihrer Gewerkschaft für angemessene Löhne und gute Arbeitsbedingungen einsetzen können.

Das Gesetz (OR, Art. 356, Abs.1) definiert den GAV so: «Durch den Gesamtarbeitsvertrag stellen Arbeitgeber oder deren Verbände und Arbeitnehmerverbände gemeinsam Bestimmungen über Abschluss, Inhalt und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse der beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf.»

GAV-Mindestlohn


Viele GAV legen für die Branche oder einzelne Betriebe Mindestlöhne fest. Vereinbart haben diese die Sozialpartner, also die Gewerkschaften und die Arbeitgeber. Die Betriebe, die dem GAV unterstellt sind, müssen sich an die Mindestlöhne halten.

Berechnen Sie mit unserem Mindestlohnrechner Monats- oder Stundenlöhne, die für die verschiedenen GAV gelten. Dies inklusive Ferien- und Feiertagszuschlägen und, wenn vertraglich vereinbart, auch mit dem 13. Monatslohn.

Verbindliche Mindestlöhne legen fest, wieviel man verdienen muss und sie dürfen nicht unterschritten werden. Mindestlöhne sind in GAV oder in Normalarbeitsverträgen (NAV) für einzelne Branchen und Firmen festgelegt. Es gibt keinen schweizweiten Mindestlohn. Nur in den Kantonen Basel-Stadt, Jura, Neuenburg, Genf und Tessin gibt es kantonale Mindestlöhne, die für alle Branchen gelten. 

Ist der vereinbarte Lohn tiefer als der Mindestlohn eines GAV, der zwingende Mindestlohn eines NAV oder als ein kantonaler Mindestlohn, besteht ein Anspruch auf den entsprechenden Mindestlohn!

Beispiel: Mindestlohnberechnung im Maler und Gipsergewerbe

 

Aktuell


GAV-Lohn mit üblichem Lohn vergleichen

29.09.2022 – Neu können Sie wieder die Mindestlöhne mit den üblichen Löhnen in Ihrem Beruf vergleichen. Das geht so:

  • Suchen Sie via Suchliste Ihren GAV.
  • Ergänzen Sie in der Maske Ihre Angaben, die abgefragt werden.
  • Anhand dieser Angaben erhalten Sie den Mindestlohn Ihres GAV.
  • Im Reiter neben dem Mindestlohn befindet sich der Reiter «Üblicher Lohn». Klicken Sie darauf, kommen Sie auf eine neue Eingabemaske. Angaben, die Sie bereits im Mindestlohnrechner gemacht haben, werden übernommen.
  • Ergänzen Sie dort Ihr Profil mit weiteren Angaben, oder passen Sie es an. Anschliessend sehen Sie, welche Löhne für Ihr Profil üblich sind und wie viele Prozent der Angestellten weniger oder mehr verdienen.

Grundlage dieser Daten ist die Lohnstrukturerhebung (LSE) 2018 des Bundesamts für Statistik (BFS). Die Daten werden alle zwei Jahre in Unternehmen des privaten und öffentlichen Sektors erhoben, und zwar aus rund 2 Millionen Löhne aus 36‘000 Unternehmen. Die Erhebung liefert Informationen zu den Löhnen der Angestellten, dem Wirtschaftszweig des Unternehmens, dessen Grösse, Standort sowie individuellen Merkmalen der Lohnbezüger:innen – etwa zur Ausbildung, beruflichen Stellung, Berufsgruppe, Alter oder Dienstjahre.

Relaunch des GAV-Service

24.06.2021 – Ab heute hat die GAV-Datenbank der Unia ein neues Aussehen. Wir haben die Darstellung modernisiert und die Benutzungsfreundlichkeit verbessert. Neu finden Sie hier GAV-Daten, die seit 1. Januar 2021 gültig sind. Die Daten der GAV bis 31. Dezember 2020 finden Sie unter www.alt.gav-service.ch. Aktuell sind noch nicht alle GAV publiziert, wir ergänzen sie laufend.

In der Rubrik «Änderungen» sehen Sie, wenn wir etwas angepasst haben. Im Bereich «Aktuell» halten wir Sie über weitere Verbesserungen auf dem Laufenden.

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Schreiben sie uns an gav-service@unia.ch.

Änderungen


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FAQ


Was ist ein GAV?

Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist ein Vertrag zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerverbänden (Gewerkschaften). Er regelt die Lohn- und Arbeitsbedingungen in den ihm unterstellten Arbeitsverhältnissen. Der GAV kann ferner die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien unter sich und die Kontrolle und Durchsetzung der Bestimmungen regeln.

In erster Linie finden sich die Rechtsgrundlagen des GAV auf Gesetzesstufe im Obligationenrecht. Es existieren keine Vorschriften, was den Mindestinhalt eines GAV betrifft. Die einzige Vorschrift besteht darin, dass der GAV nicht vom zwingendem Recht des Bundes und der Kantone abweichen darf, ausser wenn dies zum Vorteil der Arbeitnehmenden geschieht.

Weitere Rechtsgrundlagen: Verfassungs- und Völkerrecht: folgende Freiheitsrechte sind für das Funktionieren eines GAV unabdingbar: Koalitionsfreiheit und die Arbeitskampffreiheit.

Weitere Vorschriften zum GAV finden sich im: Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG), Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU erlassen).

Informationen zu GAV auf unia.ch

Wikipedia Eintrag zu GAV

GAV im Obligationenrecht, (OR)

Üblicher Lohn und Mindestlohn – was ist der Unterschied?

Die üblichen Löhne beschreiben den Ist-Zustand. Heisst: Wie viel verdienen Beschäftigte mit ähnlichem Profil auf dem Arbeitsmarkt? Die üblichen Löhne basieren auf einer Umfrage bei den Unternehmen (Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik) und dienen Ihnen zur Orientierung.

Der Lohnrechner des SGB zeigt Ihnen den üblichen Lohn für das eingegebene Profil.

Die Mindestlöhne legen fest, wieviel man verdienen muss. Verbindliche Mindestlöhne dürfen nicht unterschritten werden. Es gibt keinen schweizweiten Mindestlohn. Mindestlöhne sind in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) oder Normalarbeitsverträgen (NAV) für einzelne Branche und Firmen festgelegt. Darüber hinaus kennen die Kantone Basel-Stadt, Genf, Jura, Neuenburg und Tessin kantonale Mindestlöhne, die für alle Branchen gelten.

Wichtig: Sie haben immer Anspruch auf den Mindestlohn. Sollte der übliche Lohn tiefer liegen als der Mindestlohn in Rahmen eines GAV oder als ein kantonaler Mindestlohn, orientieren Sie sich am Mindestlohn!

Die FAQ werden laufend ergänzt.